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Die Redaktion von Recht TV hilft Ihnen bei Ihrer Anwaltssuche. Schildern Sie uns einfach stichwortartig Ihr Problem oder Ihre Frage - wir nennen Ihnen im günstigsten Fall die Kontaktdaten von zwei Anwälten, die Ihren Kriterien entsprechen und die Sie telefonisch oder online ansprechen können. Einfach die Anfrage per mail zu uns senden.

Unsere Mailanschrift: Recht-TV-Redaktion@gmx-topmail.de

Freitag, 28. Oktober 2011

Schuldnerschutzarchiv

Schuldenberatung - Schuldnerschutzarchiv ist online

Der bundesweit tätige Verein "Durchblick-Schuldnerhilfe e.V." hat das erste deutsche Schuldnerschutzarchiv neu gestartet.

Ziel des gemeinnützigen Vereins Durchblick - Schuldnerhilfe ist die Wiederherstellung normaler Lebensumstände und die Entschuldung seiner Mitglieder und deren Familienangehöriger.

Wir bieten in Kooperation mit deutschen Rechtsanwälten : Informationen, Beratung und Hilfe für verschuldete Personen, die einen Neuanfang suchen.

Insolvenzberatung - Aussergerichtliche Vergleichsverfahren Begriffe wie Hartz4 und Rating II kennen die Betroffenen selbst am besten.

Letztlich ist es egal, ob man als Verbraucher durch Konsumentenkredite oder als Unternehmer durch Kreditkündigungen der eigenen Hausbank in die finanzielle Schieflage gerät.

Unterschiedlich ist immer nur die Höhe der Schulden. Bei Privatpersonen sind unter Umständen schon einige Tausend Euro Konsumentenkredit das Ende; bei Hausbesitzern kommt die Zwangsversteigerung des Hauses dazu; bei Firmen stehen mitunter auch viele Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Am Ende gilt für alle betroffenen Personen das Insolvenzrecht.

Die öffentlichen Verbraucherberatungsstellen, die teilweise auch Schuldnerberatungen anbieten, sind überlastet.

Gerade ehemalige Unternehmer, die häufig zig Gläubiger haben, werden dort abgelehnt. Ein derartiger Boom lockt auch schnell schwarze Schafe an.

Aus diesem Grund hat der Verein ein neues Online Schutzarchiv eröffnet.Dort sind bereits über 1000 Eintragungen zu Anbietern erfasst !


In fast jeder Kleinanzeigenzeitung bieten gewerbliche Berater und Sanierer Ihre Dienste an.

Suchen und finden Sie hier Daten, Fakten und Hintergrundinformationen zur deutschen Schuldenberaterszene !

Zum Schuldnerschutzarchiv


http.//Durchblick-Schuldnerhilfe.blogspot.com

Kontakt:

Durchblick-Schulderhilfe e.V.
c/o
BSPartners LTD
Feld 11
46354 Südlohn

Kontakt:
Recht-TV-Redaktion@topmail.de



Insolvenzverfahren online mit www.insopoint.de beantragen

Sonntag, 24. Juli 2011

Braunschweig Rechtsanwalt Dr. Erkan Altun

Wir sind eine überörtliche Kanzlei die in ausgewählten Rechtsgebieten tätig ist. Diese konsequente Ausrichtung von einzelnen Anwälten auf bestimmte Rechtsgebiete ermöglicht uns eine überdurchschnittliche Leistung in diesen Bereichen.


„Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit und sind bei unserem Denken und Handeln stets unseren Mandanten verpflichtet."

(Rechtsanwalt Dr. Erkan Altun)

Die konsequente Ausrichtung der einzelnen Anwälte auf bestimmte Rechtsgebiete ermöglicht eine überdurchschnittliche Leistung in diesen Bereichen, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Als modernes Dienstleistungsunternehmen bieten wir Ihnen mit unserem Service eine optimale Kundenbetreuung und stellen Ihnen unser Angebot schnell und kompetent zur Lösung ihrer rechtlichen Probleme zur Verfügung.

KONTAKT
Braunschweig:
Tel.: 0531 / 48 11 720

Hannover
Tel.: 0511 / 89 70 60 10

E-Mail: info@altun.de
Web: www.altun.de

Neuer Datenbankeintrag für Augsburg Avukat Meral T. Bayar

Verständnis als Maxime – Vertrauen als Basis – Praxis als Potential – Zufriedenheit als Maßstab

Wir sind ein multinationales Büro.
Unser juristisches Handwerk stimmen wir auf das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Umfeld unserer Mandanten ab.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt im gegenseitigen Vertrauen und der Identifikation mit den Belangen und realen Problemen der Mandanten.
Ziel unserer Arbeit ist es, effizient und mit hohem persönlichem Einsatz Ihr Vertrauen immer wieder neu zu gewinnen.
Dabei legen wir neben der selbstverständlichen Qualität unserer Beratung besonderen Wert auf wirtschaftlich akzeptable Ergebnisse, auf Schnelligkeit und Zuverlässigkeit in der Erledigung der uns übertragenen Aufträge.

Um für Sie das beste Ergebnis zu erreichen arbeiten wir mit anderen Einrichtungen eng zusammen und nutzen alle möglichen nationalen und internationalen Netzwerke.


Kontakt:
Bayar Anwaltskanzlei
Avukat Meral T. Bayar
Fuggerstraße 11
86150 Augsburg
Telefon (08 21) 48 04 30 30
Telefon 0049-30-63226600


> www.rechtsanwaeltin-bayar.de



Deutschlands Ferienwohnungen

Neuer Anwalt in Berlin


In Berlin wurde der Rechtsanwalt GÜLLÜOGLU in die Datenbank aufgenommen.

Rechtsanwalt Güllüoglu bietet seine juristischen Dienste in Deutsch und in Türkisch an.
Die Kanzleiräume befinden sich im sog. „Reuter-Kiez“ in Berlin-Neukölln.
Die Kanzlei ist hauptsächlich auf

Strafrecht
und
Sozialrecht
spezialisiert.
Daneben findet eine Tätigkeit auf den folgenden Rechtsgebieten statt:
Allgemeines Zivilrecht (Mängel, Verträge, Internet usw.)
Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung usw.)
Familienrecht (Sorgerecht, Scheidung, Unterhalt, Vaterschaftsanfechtung usw.)
Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Bußgeld usw.)

Rechtsanwalt Güllüoglu arbeitet mit einer renommierten Anwaltskanzlei in der Türkei zusammen. Wenn Sie auf dem Gebiet der Türkei Unterstützung brauchen, hilft Ihnen der Kooperationspartner in Istanbul sicherlich weiter.


Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Asim GÜLLÜOGLU
Reuterstrasse 60
D - 12047 Berlin

Tel: 30-530 81 266
Fax:30-530 81 267

Web: www.ra-kanzlei-berlin.com

Urteile

BGH 2 StR 232/04 (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

Leitsatz: Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet. Dabei ist unerheblich, ob es überhaupt zu Umsatzgeschäften gekommen ist, ob der Täter tatsächlich über das angebotene Rauschgift verfügen konnte oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte. BGH, Urteil v. 15.09.2004, 2 StR 232/04

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BGH 2 StR 184/06 (Kein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn das Rauschgift erst hergestellt werden soll)

Leitsatz: Soll das angebotene Rauschgift erst hergestellt werden und ist dies ohnehin wegen fehlender realistischer Finanzierungsmittel und der fehlenden Möglichkeit, Gelder zu beschaffen, äußerst zweifelhaft, so liegt kein strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.


BGH, Beschluss v. 7.7.2006 - 2 StR 184/06

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BGH 2 StR 516/06 (Beihilfe zum Handeltreiben bei bloßer Kuriertätigkeit)

Leitsatz: Erschöpft sich die Tätigkeit des Kuriers alleine im Transport der Betäubungsmittel, ohne dass er das Geschäft maßgeblich mitgestalten kann oder weitere Tätigkeiten - z.B. Entwicklung verbesserter Transportmöglichkeiten - entfaltet, liegt bloße Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.


BGH, Urteil v. 28.2.2007 - 2 StR 516/06

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Regelwerte für den Eigenbedarf

Eigenbedarf bedeutet, dass das eingeleitete Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Dies gilt aber nur dann, wenn man nicht bereits vorher mit einer geringen Menge aufgegriffen wurde. Die Eigenbedarfsregel wird ansonsten nicht mehr angewandt.

Baden-Württemberg
Bis zu drei Konsumeinheiten Regeleinstellung.

Bayern
Einzelfallprüfung, wobei drei Konsumeinheiten Haschisch oder Marihuana zu je zwei Gramm, also insgesamt 6 Gramm, als geringe Menge im Sinne des § 31 a BtMG angesehen werden. Nur bei Gelegenheitskonsumenten wird § 31 a BtMG in Bayern auf Wiederholungstäter angewandt. Als Gelegenheitskonsumenten werden in der Regel solche Täter angesehen, die im letzten Jahr vor der Feststellung der Tat nicht auffällig geworden sind.

Brandenburg
Eine Betäubungsmittelmenge, die bei etwa drei Gelegenheiten verbraucht werden kann, ist als noch gering anzusehen.

Bremen
Regeleinstellung bei nicht mehr als etwa 6 bis 8 Gramm (im Einzelfall bis zu 10 Gramm) Cannabis bzw. nicht mehr als 1 Gramm Heroin oder 2 Gramm Kokain oder nicht mehr als 3 Tabletten Ecstasy oder ähnliche in Tablettenform gehandelte Stoffe.

Hamburg
Haschisch und Marihuana in der Größe einer Streichholzschachtel, entsprechend etwa 10 Gramm, Heroin bis zu einer Bruttomenge von 1 Gramm oder 5 - 8 Briefchen, Kokain bis zu einer Bruttomenge von 1 Gramm oder 5 - 8 Briefchen, Ecstasy bis zu 10 Tabletten.

Hessen
Regeleinstellung bis 6 Gramm Cannabis (über 6 bis 15 Gramm Cannabis “Kann-Einstellung“).

Niedersachsen
Regeleinstellung bis 15 Gramm, aber eine ”Kann-Einstellung”.

NRW
Achtung: NRW wird die Werte für den Eigenbedarf drastisch reduzieren. Danach sollen in naher Zukunft folgende Werte gelten:

Ecstasy: 0 gr
Kokain: 0 gr
Heroin: 0 gr
Haschisch und Marihuana: 6 gr

Bislang gelten folgende Werte für den Eigenbedarf:

Haschisch (ohne Haschischöl) und Marihuana: 10 Gramm bei durchschnittlichem Reinheitsgehalt 6 Gewichtsprozent Tetrahydrocannabinol (THC), Heroin: 0,5 Gramm bei 10 Gewichtsprozent Heroin-Hydrochlorid. Kokain: 0,5 Gramm bei 30 Gewichtsprozent Kokain-Hydrochlorid. Amphetamin: 0,5 Gramm bei 25 Gewichtsprozent Wirkstoff.
Bei anderen unter das BtMG fallenden Drogen ist die Grenze der geringen Menge überschritten, wenn es um mehr als drei Konsumeinheiten geht.

Rheinland-Pfalz
Regeleinstellung gemäß § 31 a BtMG bei Eigenverbrauch von Haschisch (Cannabisharz) und Marihuana (Cannabiskraut) bis einschließlich 10 Gramm ohne Fremdgefährdung.

Saarland
Haschisch (Cannabisharz) und Marihuana (Cannabiskraut) bis einschließlich 6 Gramm.

Sachsen
Hier erfolgt immer eine Prüfung des Einzelfalls, bei dem alle Voraussetzungen des § 31 a BtMG gemeinsam festgestellt werden müssen.

Sachsen-Anhalt
Bis zu drei Konsumeinheiten Cannabis oder Marihuana - wobei in der Regel zu Gunsten der beschuldigten Person von etwa sechs Gramm Bruttomenge ausgegangen wird (auch in Wiederholungsfällen) ein.

Schleswig-Holstein
Regeleinstellung gemäß § 31 a BtMG bei Cannabisprodukten (außer Haschischöl) bis zu 30 Gramm (Bruttogewicht), bei Kokain und Amphetaminen von nicht mehr als 3 Gramm (Bruttogewicht), bei Heroin von nicht mehr als 1 Gramm (Bruttogewicht).

Thüringen
Regeleinstellung bis 6 Gramm; es ist auf die gewogene Menge ohne Rücksicht auf den THC-Gehalt abzustellen. Regeleinstellung gilt auch für den ersten Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres.

Diese Auflistung stellt keine verbindlichen Werte dar. Es dürfen zudem keine erschwerenden Momente hinzukommen. Ob eine Einstellung nach § 31 a BtMG in Betracht kommt, kann daher regelmäßig nur nach Akteneinsicht festgestellt werden.

Siehe auch: Vorläufige Richtlinien zur Anwendung des § 31 a BtMG gm. Runderlass des Justizministeriums und des Innenministeriums für NRW: align="justify"

Videos zum Strafrecht zum Thema Graffiti




Kontakt:
Kanzlei Dr.Gau
Arndtstrasse 73
44135 Dortmund

Tel: 0231 - 996 76 78

www.drgau.de

Video zum Strafrecht

Videobeitrag Strafrecht

Videobeitrag Verkehrsrecht

Videobeitrag Arbeitsrecht

Videobeitrag Mietrecht

Rechtsberatung in türkischer Sprache

In der Vergangenheit wurde bei den Gesprächen mit türkischen Mandanten schnell klar, dass sich die Besucher aufgrund der langen Aufenthaltsdauer in Deutschland zwar auf Deutsch verständigen können, sich aber bei komplexen juristischen Themen in ihrer Muttersprache sicherer fühlen.

Darum soll dieses Blog den angesprochenen türkischstämmigen Lesern die Möglichkeit geben, Fälle aus der deutschen Rechtsprechung, etwa zum Arbeitsrecht, Mietrecht, Ausländerrecht oder auch zum Strafrecht in türkischer Sprache zu verfolgen.

Die hier an diesem Projekt mitarbeitenden Juristen sprechen alle türkisch und erfüllen somit die sprachliche Voraussetzung für ein optimales Mandantengespräch.

Die türkischen Anwälte können über die eingebauten Verlinkungen direkt angewählt / kontaktet werden.

Ihr Serkan Dündar

Samstag, 23. Juli 2011

Für Anwälte

Mustereintrag

Rechtsanwaltskanzlei AKÇA


Kanzleibeschreibung:

Die Rechtsanwaltskanzlei AKÇA ist eine national und international ausgerichtete Sozietät. Wir betreuen Privatpersonensowie deutsche, türkische und europäische Unternehmen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Neben unserem Standort in Witten sind wir im gesamten Bundesgebiet über unsere deutschen Kooperationspartner in Offenbach, Karlsruhe, Mannheim, Nürnberg, Berlin und Hamburg im gesamten Bundesgebiet regional präsent.

Über unsere europäischen Kooperationspartnerschaften sind wir darüber hinaus in der Türkei, Frankreich, Österreich, Schweiz, Belgien sowie den Niederlanden international aufgestellt.

Für die Bearbeitung der Mandate stehen uns ein technisch auf dem neusten Stand eingerichtetes Büro, moderne Kommunikationsmittel und insbesondere ein fachlich geschulter und langjährig bewährter Personalstamm zur Verfügung.
Unser freundliches und stets hilfsbereites Personal steht Ihnen für eine kompetente Beratung auch in Englisch, Türkisch, Portugiesisch, Französisch und Serbokroatisch zur Verfügung.


Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei AKÇA
Ardeystrasse 75
58452 Witten
Tel: (02302) 70 77 50
Fax (02302) 70 77 55
eMail info@kanzlei-raa.com
Web: www.kanzlei-raa.com

Fachartikel:
Videopräsentation:

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Für Anwälte

Preise / AGB`s

Preisliste

Unser Preisgefüge ist einfach und übersichtlich:

Einzel-Veröffentlichung Ihres kompletten Datensatzes für die Schaltungsdauer von 52 Wochen auf unserem Blog inkl. Ihres Firmenlogos, Daten
inkl.Verlinkung auf Ihre Homepage 49.00 EURO

Zusätzlich Buchungsmöglichkeit:
Einzel - Schreibberechtigung für das Publizieren Ihrer Artikel 39.00 EURO
(Durch die Anbindung an Google werden ihre Artikel gefunden, ihr eigenes Ranking steigt aufgrund der eingebauten Verlinkung, diese Leistung kann nur zusätzlich gebucht werden.)

Preise verstehen sich immer zzgl. MwSt.

So geht es:
Sie übermitteln uns Ihre Daten telefonisch / per Fax / per mail.
Wir erstellen die Eintragung / Anzeige redaktionell und pflegen sie in die Datenbank ein.


Ihr Kontakt:
Dorota Ziesch
Telefon +49 (0)2368 - 9788401
Fax: +49 (0)3212 - 1388120
+49 (0)1525-2000674

Ihre Fachartikel senden Sie bitte an
recht-tv@gmx.de




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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich

Der Verein Altenpflege-TV und der Vertragspartner (nachfolgend "Kunde") vereinbaren, die sich in dem geschlossenen Vertrag vereinbarten Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Preisliste ) zu erfüllen.

Diese AGB gelten für das Internetangebot unter http://altenpflege-stellenmarkt.blogspot.com und altenpflge-TV.blogspot.com und dessen Nutzung durch Inserenten von Stellenangeboten (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).

2. Vertragsgegenstand

Altenpflege-TV stellt dem Kunden eine Internetplattform zur Verfügung. Der Kunde kann die dort angebotenen Leistungen (insb. Veröffentlichung von Stellenangeboten) nutzen. Altenpflege-TV kann veröffentlichte Stellenangebote über weitere Kanäle (insb. Twitter und Facebook) publik machen. Zu erbringende Leistungen und die Konditionen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die auf Altenpflege-TV beschriebenen Leistungen verstehen sich als unverbindliche Information vor Abschluss des Nutzungsvertrages. Altenpflege-TV ist bemüht, die Internetplattform technisch auf aktuellem Stand zu halten. Altenpflege-TV behält sich vor, den Inhalt vertraglich zu erbringender Leistungen zu verändern. Der Kunde hat das Recht, bei wesentlichen vertraglichen Änderungen den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen stellt Altenpflege-TV anteilig in Rechnung.

Altenpflege-TV bietet nach eigenem Ermessen und ohne Rechtspflicht bestimmte Dienstleistungen kostenlos an. Diese sind freibleibend, und können jederzeit ohne Begründung eingestellt werden. Auf die Inanspruchnahme kostenloser Angebote und Dienstleistungen hat der Kunde keinen Rechtsanspruch.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Auftrag des Kunden schriftlich von bestätigt Altenpflege-TV wird. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Zusendung einer E-Mail.

Altenpflege-TV behält sich vor, vom Kunden aufgegebene Stellenangebote ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen oder bereits veröffentliche Stellenangebote wieder zu entfernen, sofern die zu veröffentlichen Inhalte nicht zu dem von Altenpflege-TV abgedeckten Bereich "Altenpflege" gehören, gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Auf erstes Anfordern stellt der Kunde Altenpflege-TV von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße stellen und welche vom Kunden zu vertreten sind. Die Freistellung beinhaltet erforderliche Rechtsverfolgungskosten.

4. Vergütung

Die Vergütung der von Altenpflege-TV zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der veröffentlichten Preisliste. Maßgebend ist diejenige Preisliste, die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs veröffentlicht war. Preise für Angebote und Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, unterliegen der individuellen Absprache zwischen Altenpflege-TV und dem Kunden.

5. Urheberrechte

Sämtliche von Altenpflege-TV veröffentlichten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht von Altenpflege-TV . Davon sind nur diejenigen von Altenpflege-TV veröffentlichten Inhalte ausgeschlossen, die vom Kunden oder einem Dritten erstellt wurden, und von Altenpflege-TV unverändert zur Veröffentlichung übernommen wurden.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde sichert zu, dass er alle rechtlichen Vorschriften einhalten und die Rechte Dritter und die guten Sitten einhalten wird, insbesondere auch Vorschriften des Antidiskriminierungsrechts.

Der Kunde ist verpflichtet, Altenpflege-TV auf erstes Anfordern von allen Kosten, Schäden und Ansprüchen freizustellen, die durch den Kunden verursacht werden, soweit nicht Altenpflege-TV verantwortlich ist. Behauptet eine dritte Partei eine Gesetzesverletzung, Verletzung Rechte Dritter oder von Verträgen im Hinblick auf Daten, die Altenpflege-TV für den Kunden speichert, stellt der Kunde Altenpflege-TV und dessen Erfüllungsgehilfen auf erstes Anfordern von allen Kosten, einschließlich den Kosten der Rechtsverteidigung frei. Weitere Rechte von Altenpflege-TV bleiben vorbehalten.

7. Gewährleistung und Haftung

Altenpflege-TV gewährleistet die vertrauliche Behandlung aller übermittelten Kundendaten, insbesondere diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben oder zu anderen Zwecken als erforderlich (Rechnungsstellung und Kommunikation mit dem Kunden) verwendet werden. Kann Altenpflege-TV aus schwerwiegenden Gründen (z.b. durch höhere Gewalt oder Ausfall der elektronischen Datenverarbeitung) seine Leistungen nicht erbringen, ruhen die Verpflichtungen von Altenpflege-TV für die Dauer der Behinderung. Altenpflege-TV haftet nicht für den Inhalt, die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit bereitgestellter Informationen. Insbesondere besteht keine Haftung für Inhalte, die von Kunden oder Dritten eingestellt worden sind und für Inhalte auf externen Seiten, auf die Altenpflege-TV verlinkt. Eine Haftung von Altenpflege-TV sowie deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderen Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherte Eigenschaften. Die Höhe eventuellen Schadensersatzes gegenüber dem Kunden durch Altenpflege-TV ist durch die dem Kunden für die betroffenen Leistungen in Rechnung gestellte Summe begrenzt.

Altenpflege-TV haftet nicht:

für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen,
für Investitionen, die ein Kunde im Zuge eines Inserates bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen tätigt.

Jede Haftung gegenüber dem Kunden ist vollständig und gegenüber Dritten im Hinblick auf eine eventuelle vertragliche Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Sonstiges

Soweit die Kategorisierung (insb. nach Art des Stellenangebotes und Fachrichtung) von Stellenangeboten durch den Kunden selbst erfolgt, ist dieser verpflichtet, diese korrekt und in sinnvoller Weise durchzuführen. Altenpflege-TV behält sich vor, die Kategorisierung von Stellenangeboten nach eigenem Ermessen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Der Kunde hat kein Recht auf Veröffentlichung seiner Stellenanzeigen in einer bestimmten, von ihm ausgewählten Kategorie.

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass Altenpflege-TV nicht genehmigte Veröffentlichungen von Stellenangeboten seitens Dritter nicht verhindern kann. Wir gehen davon aus, dass eine solche Weiterverbreitung im Sinne des Kunden ist. Der Geschäftspartner erklärt hierzu seine Zustimmung.

9. Vertragsbeendigung

Mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Vertrag. Verlängerungen sind jederzeit möglich. Zur außerordentlichen Kündigung ist Altenpflege-TV bei erheblicher Vertragspflichtverletzung durch den Kunden oder der Insolvenz des Kunden berechtigt.

10. Datenschutz

Wir weisen auf unsere Datenschutzbestimmungen hin. Diese sind veröffentlicht.

11. Schlussbestimmungen

Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Recklinghausen

Recklinghausen, 1.5.2011

Herzlich willkommen

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