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Samstag, 5. Mai 2012

Stalking - Körperverletzung

Presseschau: Strafrecht - Stalking - Körperverletzung durch Stalking - Haftstrafen für Stalker ___________________________________________________________________________________ Dass Stalker in schwerwiegenden Fällen durchaus auch mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe rechnen können beweist ein Fall aus Österreich. Dort hatte ein Stalker eine Zugbegleiterin so sehr bedrängt, dass diese vorübergehend berufsunfähig wurde. In Deutschland werden Stalker im Regelfall mit Geldauflagen davonkommen, ein gutbetuchter Stalker bezahlt diese dann aus der Portokasse, stalkt dann aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter, diesmal nur vorsichtiger, vielleicht sogar völlig anonym. Die Belastung für das Opfer dauert somit weiter an, schlimmstenfalls droht eine Krankschreibungphase, die nach Feststellungen der Krankenkassen im Durchschnitt 62 Tage andauert, womöglich droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes und ein Abrutschen in die Dauerarbeitslosigkeit. Stalker schädigen insofern nicht nur das Opfer sondern auch die Solidargemeinschaft der Steuerzahler und der Versicherten. Lesen Sie zum Thema Berufsunfähigkeit durch Stalking den folgenden Artikel. Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________ Deutschlands Ferienwohnungen ___________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Berufsunfähig durch Stalking Anhaltendes Stalking kann zu Berufsunfähigkeit führen. Das zeigte kürzlich ein Fall in Österreich. Zumindest vorübergehend wurde einer 35-jährigen Zugbegleiterin, die penetrant von einem Stalker verfolgt wurde, Berufsunfähigkeit bescheinigt. Der Fall ging kürzlich durch die Österreichische Presse: Ein 54-Jähriger Stalker verfolgte eine Zugbegleiterin permanent während der Dienstzeit. Er zwang ihr Gespräche auf - zum Teil durch bewusstes Schwarzfahren -, machte anzügliche Bemerkungen und zog sogar mehrfach die Notbremse - offenbar um in ihrer Nähe zu sein. Die 35-jährige Zugbegleiterin versuchte dem durch kurzfristiges Dienst-Tauschen entgegen zu wirken, aber auch das wurde von dem Stalker schnell durchschaut und nutzte letztlich nichts. Berufsunfähigkeit löst Anklage wegen schwerer Körperverletzung aus Letztlich löste das anhaltende Stalking beim Opfer Krankheitssymptome aus, die in eine vorübergehende Berufsunfähigkeit mündeten. Offenbar war die psychische Belastung zu groß - ein Faktor der immer mehr Personen - auch in Deutschland - berufsunfähig macht. Auf den konkreten Fall bezogen hatte das die Wirkung, dass der Stalker wegen schwerer Körperverletzung angeklagt werden konnte. Krankheit oder Berufsunfähigkeit - Abgrenzung erforderlich Der Fall zeigt deutlich, dass viele Facetten zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Neben einem Unfall, der mit ca. 10 Prozent fast schon eine Ausnahmeursache darstellt, sind es ausschließlich Krankheiten, die ein entsprechendes Leiden hervorrufen können. Die psychische Belastung von Berufstätigen spielt dabei eine immer größere Rolle. Wichtig ist daher für jeden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sich zu informieren, ab wann eine solche Versicherung bezahlt. Es muss klare Kriterien geben, ab welchem Zeitpunkt von einer Berufsunfähigkeit und nicht mehr von einer Krankheit gesprochen werden kann. Quelle : http://www.vorsorge-und-finanzen.de
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