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Freitag, 28. Oktober 2011

Schuldnerschutzarchiv

Schuldenberatung - Schuldnerschutzarchiv ist online

Der bundesweit tätige Verein "Durchblick-Schuldnerhilfe e.V." hat das erste deutsche Schuldnerschutzarchiv neu gestartet.

Ziel des gemeinnützigen Vereins Durchblick - Schuldnerhilfe ist die Wiederherstellung normaler Lebensumstände und die Entschuldung seiner Mitglieder und deren Familienangehöriger.

Wir bieten in Kooperation mit deutschen Rechtsanwälten : Informationen, Beratung und Hilfe für verschuldete Personen, die einen Neuanfang suchen.

Insolvenzberatung - Aussergerichtliche Vergleichsverfahren Begriffe wie Hartz4 und Rating II kennen die Betroffenen selbst am besten.

Letztlich ist es egal, ob man als Verbraucher durch Konsumentenkredite oder als Unternehmer durch Kreditkündigungen der eigenen Hausbank in die finanzielle Schieflage gerät.

Unterschiedlich ist immer nur die Höhe der Schulden. Bei Privatpersonen sind unter Umständen schon einige Tausend Euro Konsumentenkredit das Ende; bei Hausbesitzern kommt die Zwangsversteigerung des Hauses dazu; bei Firmen stehen mitunter auch viele Arbeitsplätze auf dem Spiel.

Am Ende gilt für alle betroffenen Personen das Insolvenzrecht.

Die öffentlichen Verbraucherberatungsstellen, die teilweise auch Schuldnerberatungen anbieten, sind überlastet.

Gerade ehemalige Unternehmer, die häufig zig Gläubiger haben, werden dort abgelehnt. Ein derartiger Boom lockt auch schnell schwarze Schafe an.

Aus diesem Grund hat der Verein ein neues Online Schutzarchiv eröffnet.Dort sind bereits über 1000 Eintragungen zu Anbietern erfasst !


In fast jeder Kleinanzeigenzeitung bieten gewerbliche Berater und Sanierer Ihre Dienste an.

Suchen und finden Sie hier Daten, Fakten und Hintergrundinformationen zur deutschen Schuldenberaterszene !

Zum Schuldnerschutzarchiv


http.//Durchblick-Schuldnerhilfe.blogspot.com

Kontakt:

Durchblick-Schulderhilfe e.V.
c/o
BSPartners LTD
Feld 11
46354 Südlohn

Kontakt:
Recht-TV-Redaktion@topmail.de



Insolvenzverfahren online mit www.insopoint.de beantragen

Sonntag, 24. Juli 2011

Braunschweig Rechtsanwalt Dr. Erkan Altun

Wir sind eine überörtliche Kanzlei die in ausgewählten Rechtsgebieten tätig ist. Diese konsequente Ausrichtung von einzelnen Anwälten auf bestimmte Rechtsgebiete ermöglicht uns eine überdurchschnittliche Leistung in diesen Bereichen.


„Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Arbeit und sind bei unserem Denken und Handeln stets unseren Mandanten verpflichtet."

(Rechtsanwalt Dr. Erkan Altun)

Die konsequente Ausrichtung der einzelnen Anwälte auf bestimmte Rechtsgebiete ermöglicht eine überdurchschnittliche Leistung in diesen Bereichen, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.

Als modernes Dienstleistungsunternehmen bieten wir Ihnen mit unserem Service eine optimale Kundenbetreuung und stellen Ihnen unser Angebot schnell und kompetent zur Lösung ihrer rechtlichen Probleme zur Verfügung.

KONTAKT
Braunschweig:
Tel.: 0531 / 48 11 720

Hannover
Tel.: 0511 / 89 70 60 10

E-Mail: info@altun.de
Web: www.altun.de

Neuer Datenbankeintrag für Augsburg Avukat Meral T. Bayar

Verständnis als Maxime – Vertrauen als Basis – Praxis als Potential – Zufriedenheit als Maßstab

Wir sind ein multinationales Büro.
Unser juristisches Handwerk stimmen wir auf das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Umfeld unserer Mandanten ab.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt im gegenseitigen Vertrauen und der Identifikation mit den Belangen und realen Problemen der Mandanten.
Ziel unserer Arbeit ist es, effizient und mit hohem persönlichem Einsatz Ihr Vertrauen immer wieder neu zu gewinnen.
Dabei legen wir neben der selbstverständlichen Qualität unserer Beratung besonderen Wert auf wirtschaftlich akzeptable Ergebnisse, auf Schnelligkeit und Zuverlässigkeit in der Erledigung der uns übertragenen Aufträge.

Um für Sie das beste Ergebnis zu erreichen arbeiten wir mit anderen Einrichtungen eng zusammen und nutzen alle möglichen nationalen und internationalen Netzwerke.


Kontakt:
Bayar Anwaltskanzlei
Avukat Meral T. Bayar
Fuggerstraße 11
86150 Augsburg
Telefon (08 21) 48 04 30 30
Telefon 0049-30-63226600


> www.rechtsanwaeltin-bayar.de



Deutschlands Ferienwohnungen

Neuer Anwalt in Berlin


In Berlin wurde der Rechtsanwalt GÜLLÜOGLU in die Datenbank aufgenommen.

Rechtsanwalt Güllüoglu bietet seine juristischen Dienste in Deutsch und in Türkisch an.
Die Kanzleiräume befinden sich im sog. „Reuter-Kiez“ in Berlin-Neukölln.
Die Kanzlei ist hauptsächlich auf

Strafrecht
und
Sozialrecht
spezialisiert.
Daneben findet eine Tätigkeit auf den folgenden Rechtsgebieten statt:
Allgemeines Zivilrecht (Mängel, Verträge, Internet usw.)
Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung usw.)
Familienrecht (Sorgerecht, Scheidung, Unterhalt, Vaterschaftsanfechtung usw.)
Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Bußgeld usw.)

Rechtsanwalt Güllüoglu arbeitet mit einer renommierten Anwaltskanzlei in der Türkei zusammen. Wenn Sie auf dem Gebiet der Türkei Unterstützung brauchen, hilft Ihnen der Kooperationspartner in Istanbul sicherlich weiter.


Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei
Asim GÜLLÜOGLU
Reuterstrasse 60
D - 12047 Berlin

Tel: 30-530 81 266
Fax:30-530 81 267

Web: www.ra-kanzlei-berlin.com

Urteile

BGH 2 StR 232/04 (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

Leitsatz: Ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet. Dabei ist unerheblich, ob es überhaupt zu Umsatzgeschäften gekommen ist, ob der Täter tatsächlich über das angebotene Rauschgift verfügen konnte oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte. BGH, Urteil v. 15.09.2004, 2 StR 232/04

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BGH 2 StR 184/06 (Kein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, wenn das Rauschgift erst hergestellt werden soll)

Leitsatz: Soll das angebotene Rauschgift erst hergestellt werden und ist dies ohnehin wegen fehlender realistischer Finanzierungsmittel und der fehlenden Möglichkeit, Gelder zu beschaffen, äußerst zweifelhaft, so liegt kein strafbares Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.


BGH, Beschluss v. 7.7.2006 - 2 StR 184/06

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BGH 2 StR 516/06 (Beihilfe zum Handeltreiben bei bloßer Kuriertätigkeit)

Leitsatz: Erschöpft sich die Tätigkeit des Kuriers alleine im Transport der Betäubungsmittel, ohne dass er das Geschäft maßgeblich mitgestalten kann oder weitere Tätigkeiten - z.B. Entwicklung verbesserter Transportmöglichkeiten - entfaltet, liegt bloße Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.


BGH, Urteil v. 28.2.2007 - 2 StR 516/06

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Regelwerte für den Eigenbedarf

Eigenbedarf bedeutet, dass das eingeleitete Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Dies gilt aber nur dann, wenn man nicht bereits vorher mit einer geringen Menge aufgegriffen wurde. Die Eigenbedarfsregel wird ansonsten nicht mehr angewandt.

Baden-Württemberg
Bis zu drei Konsumeinheiten Regeleinstellung.

Bayern
Einzelfallprüfung, wobei drei Konsumeinheiten Haschisch oder Marihuana zu je zwei Gramm, also insgesamt 6 Gramm, als geringe Menge im Sinne des § 31 a BtMG angesehen werden. Nur bei Gelegenheitskonsumenten wird § 31 a BtMG in Bayern auf Wiederholungstäter angewandt. Als Gelegenheitskonsumenten werden in der Regel solche Täter angesehen, die im letzten Jahr vor der Feststellung der Tat nicht auffällig geworden sind.

Brandenburg
Eine Betäubungsmittelmenge, die bei etwa drei Gelegenheiten verbraucht werden kann, ist als noch gering anzusehen.

Bremen
Regeleinstellung bei nicht mehr als etwa 6 bis 8 Gramm (im Einzelfall bis zu 10 Gramm) Cannabis bzw. nicht mehr als 1 Gramm Heroin oder 2 Gramm Kokain oder nicht mehr als 3 Tabletten Ecstasy oder ähnliche in Tablettenform gehandelte Stoffe.

Hamburg
Haschisch und Marihuana in der Größe einer Streichholzschachtel, entsprechend etwa 10 Gramm, Heroin bis zu einer Bruttomenge von 1 Gramm oder 5 - 8 Briefchen, Kokain bis zu einer Bruttomenge von 1 Gramm oder 5 - 8 Briefchen, Ecstasy bis zu 10 Tabletten.

Hessen
Regeleinstellung bis 6 Gramm Cannabis (über 6 bis 15 Gramm Cannabis “Kann-Einstellung“).

Niedersachsen
Regeleinstellung bis 15 Gramm, aber eine ”Kann-Einstellung”.

NRW
Achtung: NRW wird die Werte für den Eigenbedarf drastisch reduzieren. Danach sollen in naher Zukunft folgende Werte gelten:

Ecstasy: 0 gr
Kokain: 0 gr
Heroin: 0 gr
Haschisch und Marihuana: 6 gr

Bislang gelten folgende Werte für den Eigenbedarf:

Haschisch (ohne Haschischöl) und Marihuana: 10 Gramm bei durchschnittlichem Reinheitsgehalt 6 Gewichtsprozent Tetrahydrocannabinol (THC), Heroin: 0,5 Gramm bei 10 Gewichtsprozent Heroin-Hydrochlorid. Kokain: 0,5 Gramm bei 30 Gewichtsprozent Kokain-Hydrochlorid. Amphetamin: 0,5 Gramm bei 25 Gewichtsprozent Wirkstoff.
Bei anderen unter das BtMG fallenden Drogen ist die Grenze der geringen Menge überschritten, wenn es um mehr als drei Konsumeinheiten geht.

Rheinland-Pfalz
Regeleinstellung gemäß § 31 a BtMG bei Eigenverbrauch von Haschisch (Cannabisharz) und Marihuana (Cannabiskraut) bis einschließlich 10 Gramm ohne Fremdgefährdung.

Saarland
Haschisch (Cannabisharz) und Marihuana (Cannabiskraut) bis einschließlich 6 Gramm.

Sachsen
Hier erfolgt immer eine Prüfung des Einzelfalls, bei dem alle Voraussetzungen des § 31 a BtMG gemeinsam festgestellt werden müssen.

Sachsen-Anhalt
Bis zu drei Konsumeinheiten Cannabis oder Marihuana - wobei in der Regel zu Gunsten der beschuldigten Person von etwa sechs Gramm Bruttomenge ausgegangen wird (auch in Wiederholungsfällen) ein.

Schleswig-Holstein
Regeleinstellung gemäß § 31 a BtMG bei Cannabisprodukten (außer Haschischöl) bis zu 30 Gramm (Bruttogewicht), bei Kokain und Amphetaminen von nicht mehr als 3 Gramm (Bruttogewicht), bei Heroin von nicht mehr als 1 Gramm (Bruttogewicht).

Thüringen
Regeleinstellung bis 6 Gramm; es ist auf die gewogene Menge ohne Rücksicht auf den THC-Gehalt abzustellen. Regeleinstellung gilt auch für den ersten Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres.

Diese Auflistung stellt keine verbindlichen Werte dar. Es dürfen zudem keine erschwerenden Momente hinzukommen. Ob eine Einstellung nach § 31 a BtMG in Betracht kommt, kann daher regelmäßig nur nach Akteneinsicht festgestellt werden.

Siehe auch: Vorläufige Richtlinien zur Anwendung des § 31 a BtMG gm. Runderlass des Justizministeriums und des Innenministeriums für NRW: align="justify"